Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 28. September 2026

Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Er zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken und Länder zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Mit dem Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern und zur EU als Ganzes.

Der zweite Schweizer Beitrag sieht eine Investition von 1,302 Milliarden Franken über eine Laufzeit von zehn Jahren bis Ende 2029 vor. Dies entspricht dem gleichen Betrag wie beim Erweiterungsbeitrag. Mit dem Beitrag werden die Staaten unterstützt, die der EU seit 2004 beigetreten sind (Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern). Für diese hat die Schweiz insgesamt 1,102 Milliarden Franken vorgesehen.

Der zweite Schweizer Beitrag wurde vom Schweizer Parlament am 3. Dezember 2019 genehmigt und am 30. September 2021 freigegeben. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter des Beitrags wie die Höhe, die Verteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten und die Grundsätze für die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung festgelegt sind.

Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

28. September 2026

Bilaterales Rahmenabkommen mit Bulgarien

Die Schweiz hat im September 2022 ein bilaterales Rahmenabkommen mit Bulgarien unterzeichnet, das nach der Ratifizierung durch das bulgarische Parlament am 29. Dezember 2022 in Kraft trat. Dieses Abkommen legt die Ziele des Beitrags, seinen Umfang, die Form und die Verwendung der Hilfe sowie die wichtigsten Bestimmungen für seine Umsetzung fest.

28. September 2026

Programme/Projekte in Bulgarien

Die Schweiz beteiligt sich mit dem zweiten Schweizer Beitrag an diversen Programmen und Projekten.